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Digitale Behörden

Die Bürgerinnen und Bürger wünschen sich eine virtuelle Behörde, die es ihnen ermöglicht, Verwaltungsvorgänge unkompliziert und rasch zu erledigen. Für die meisten Vorgänge sind die Rathäuser zuständig. Aufgrund der begrenzten Möglichkeiten von Gemeinden und Städten sowie fehlender Abstimmung leidet die Digitalisierung in Bayern erheblich. Die seit über 50 Jahren bestehenden Strukturen kommunaler IT müssen modernisiert werden und ein klarer Rahmen für Wettbewerb geschaffen werden.

Bayern ist das Bundesland mit den zweitmeisten Gemeinden und Städten, insgesamt 2.056 Gemeinden, 71 Landkreise und 7 Bezirke mit insgesamt über 13 Mio. Einwohner. Im Schnitt sind das rund 6.391 Einwohner pro Gemeinde. Für eine leistungsfähige IT, die Skaleneffekte für Effizienz und Effektivität nutzt, ist das viel zu wenig. Eine Gemeinde unter 100.000 Einwohner ist vermutlich schon heute, aber ganz sicher in Zukunft, zu klein dafür angesichts der großen Aufgabenvielfalt.

Die bayerischen Gemeinden sind beim Einsatz der IT im Wesentlichen auf sich allein gestellt. Jede Kommune hat für ihre eigene Informationstechnologie Sorge zu tragen. Jede einzelne Software, jede IT-Beschaffungsmaßnahme muss ausgeschrieben werden. Dementsprechend lässt sich in vielen bayerischen Gemeinden ein „IT-Zoo“ vorfinden. Die Gemeinden Bayerns können in ihrer Mehrzahl eine zukunftsfähige IT nicht allein bewältigen. Schon die Sicherheitsanforderungen steigen exponentiell an. Um raffinierten und komplexen Angriffen etwas entgegensetzen zu können, fehlt den Kommunen schlicht das Personal. Viele bayerische Gemeinden verfügen kaum über IT-Experten; Sicherheitsspezialisten gibt es erst recht selten. Kommunen verharren häufig strukturell in der Client-Server-Welt aus den 1980er- und 1990er-Jahren; eine Modernisierung können viele nicht stemmen. Die schnellen Innovationszyklen der IT treffen auf deutlich langsamere behördliche Abläufe.

AppStore für Kommunen

Government as a Platform (GaaP) ist ein von Tim O’Reilly 2011 geprägter Begriff. Anstelle des Staates als Dienstleister mit Bürgerinnen und Bürgern als Kunden will er den Staat als Verwalter eines Marktplatzes etablieren. Mit einem robusten, einfachen System und offenen Standards als Rahmen soll der Staat auf der Plattform einen offenen Marktplatz schaffen. Ein erfolgreiches Beispiel aus der Privatwirtschaft ist der App Store für das Apple iPhone. Deshalb brauchen wir für die Kommunen eine Plattform folgenden Standards.


Merkmale der Plattform sind:

  • Beschränkter Teilnehmerkreis, vorrangig Mitarbeitende und Bürgerschaft der jeweiligen Kommunen

  • Hohe Sicherheit für das Behördenumfeld

  • Hohe Verfügbarkeit und hohe Automatisierung

  • Kontrollierte Öffnung über definierte Schnittstellen

  • Mandantenfähigkeit und Isolation: Viele Teilnehmer, aber jeder Teilnehmer separiert

  • Auch als private Cloud nutzbar, etwa durch eine größere Stadt

 

Bausteine der Plattform sind:

  • Skalierbares Betriebssystem für Rechenzentren mit Container-Orchestrierung

  • App Store mit Lizenzmanagement und Abrechnung

  • Integriertes Qualitätsmanagement

In einem speziellen App Store können zugelassene Anbieter Applikationen anbieten. Kommunen und Cloud-Betreiber können diese Applikationen nutzen. Es werden nur qualitätsgesicherte Applikationen im Store zugelassen. Der App Store unterstützt auch Ausschreibungsprozesse und Lizenzabrechnungen. Die Kommunen setzen als Basis SCS (Sovereign Cloud Stack) aus der Deutschen Verwaltungscloud ein. Sie können ein Produkt aus dem App Store auswählen und einen Nutzungsvertrag schließen. Die Installation als auch folgende Updates erfolgen vollautomatisch, vergleichbar mit den App Stores für Smartphones.

 

Die Qualitätssicherung erfolgt mit einer Art IT-TÜV für kommunale Software. Damit stellt sie sicher, dass die in der Cloud betriebene Software den Anforderungen an einen stabilen, sicheren und qualitativen hochwertigen Betrieb vollumfänglich erfüllen. Dies schließt auch Prüfungen wie etwa zur Barrierefreiheit und Konformität zum Datenschutz ein. Eine freiwillige Prüfung von Software, die nicht im App Store bereitgestellt wird, ist als Dienstleistung möglich.

 Fazit 

Ziel ist ein wohlorganisierter Wettbewerb für eine leistungsfähige kommunale IT. Der Wettbewerb erfolgt über die Auswahl der Kommunen, qualitätsgeim App Store. Auf diese Weise schaffen wir einen Rahmen, damit Kommunen eine zukunftsorientierte IT nutzen und gesichert Online-Angebote für die Öffentlichkeit anbieten können.

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